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Steuerrecht: Strenge Regeln, viele Tücken

Viele Unternehmen hatten schon einmal Schwierigkeiten mit dem Finanzamt. Während sich die meisten Probleme schnell lösen lassen, führt manchmal kein Weg mehr an einem Rechtsstreit vorbei. In wenigen Fällen steht hierbei sogar die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz des Unternehmens im Raum. Das Steuerrecht stellt einen besonders komplexen und unüberschaubaren Rechtsbereich dar, der sich regelmäßig durch das Schließen von Schlupflöchern und Regelungslücken ändert. Spätestens wenn es um ein Steuerstreitverfahren geht, kann kein Steuerberater mehr helfen. Hier muss ein Rechtsanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden. Als Fachanwalt für Steuerrecht und vereidigter Buchprüfer kann ich Sie zum Thema Steuerrecht kompetent beraten und vertreten. Durch meine langjährige Erfahrung ist es mir möglich, die optimale Vorgehensweise zu erarbeiten. Ich berate Sie bei steuerlichen Nacherklärungen, vertrete Sie im Betriebsprüfungsverfahren, Einspruchsverfahren (Finanzamt) und vor dem Finanzgericht (Klage, Aussetzung der Vollziehung), sowie dem Revisionsverfahren und der Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundesfinanzhof.

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Leistungen im Steuerrecht

  • Steuerliche Nacherklärungen (Berichtigungserklärung § 153 AO; Selbstanzeige § 371 AO)
  • Vertretung in Betriebsprüfungsverfahren
  • Vertretung in Einspruchsverfahren (Finanzamt)
  • Prozessvertretung vor dem Finanzgericht (Klage, Aussetzung der Vollziehung)
  • Revisionsverfahren und Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundesfinanzhof